07.08.2024 – Reduzierung der Fördersätze in den Energieberatungsprogrammen Wohngebäude und Nichtwohngebäude ab dem 7. August 2024
um 7. August 2024 reduzieren sich die Fördersätze in den Energieberatungsprogrammen EBW und EBN von bisher 80 Prozent auf dann 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Die maximalen Zuschussbeträge werden um 50 Prozent gegenüber den bisherigen maximalen Zuschusshöhen abgesenkt. Die Verbindung zwischen BEG und EBW bleibt unverändert bestehen (iSFP-Bonus und erhöhte förderfähige Ausgaben in BEG EM bei Vorlage iSFP). An der BEG ändert sich nichts.
EBW steht für Energieberatung für Wohngebäude
EBN steht für Energieberatung für Nichtwohngebäude
19.01.2024 – Förderung der Energieberatung
Die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW) werden neben anderen Förderprogrammen fortgesetzt. Seit dem 19.01.2024 können wieder Anträge auch für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) gestellt werden.
EBW steht für Energieberatung für Wohngebäude
EBN steht für Energieberatung für Nichtwohngebäude
09.01.2024 – Alles erneuert, GEG und BEG
Besonders bei der Heizung haben sich die gesetzlichen Richtlinien und die Förderrichtlinien ab dem 01.01.2024 geändert. Heizungsanlagen werden nun durch die KfW gefördert, die Förderung der Gebäudehülle (Fenster, Dach etc.) bleibt bei dem BAFA.