19.01.2024 – Förderung der Energieberatung
Die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW) werden neben anderen Förderprogrammen fortgesetzt. Seit dem 19.01.2024 können wieder Anträge auch für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) gestellt werden.
EBW steht für Energieberatung für Wohngebäude
EBN steht für Energieberatung für Nichtwohngebäude